Arsenal Switzerland
Der offizielle Arsenal Fan Club der Schweiz
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Statuten

Statuten des Vereins  "Arsenal Switzerland"

 §1 Name und Zweck:

Unter dem Namen „Arsenal Switzerland“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich zum Zwecke der Unterstützung und Organisation der Anhänger des „Arsenal Football Club London“. Der Verein vertritt ihre Interessen und setzt sich für einen gewaltfreien Fussball ohne Rassismus ein.

Following the regulations of swiss law a club exist with the name “Arsenal Switzerland” to support and organise the supporters of the Arsenal FC London. The Club represents their Intrests and supports a footbal without violence and racism.

II. Mitgliedschaft

§2 Mitglieder:
Der Verein Arsenal Supporters Club Switzerland besteht aus:

- Ehrenmitgliedern 
- Aktivmitgliedern  
- Junioren 

Ehrenmitglieder können auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ernannt werden. Sie haben die Rechte der Aktivmitglieder, sind jedoch von den Jahresbeiträgen lebenslänglich befreit.

Aktivmitglied kann jede Person werden, die den Zweck gemäss Ziff. 1 befürwortet und sich aktiv dafür betätigen möchte. Vorbehalten bleiben die Aufnahme- sowie Ausschlussbestimmungen gemäss diesen Statuten. Aktivmitglieder bezahlen jährlich den von der Mitgliederversammlung mittels Beschluss festgesetzten Jahresbeitrag.

Everyone who supports the purpose of the club and pays the annual membership fee can be an active member.

Junioren sind natürliche Personen, die das 16. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben. Juniorenmitglieder bezahlen jährlich den von der Mitgliederversammlung mittels Beschluss festgesetzten reduzierten Jahresbeitrag.

Members, who are bellow 16. pay a reduced membership fee.

§3 Aufnahme:
Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand auf Grund einer schriftlichen, elektronischen oder mündlichervon formlosen Anmeldung. Wird jemandem vom Vorstand die Aufnahme in den Verein verweigert, so hat er ein Rekursrecht an die nächste stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung, die endgültig über das Aufnahmegesuch befindet. § 5 der Statuten ist sinngemäss anwendbar.

Registration results from a written, eledtronic or oral message to the committee.

§4 Austritt:

Der Austritt kann durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand, unter Beachtung einer halbjährlichen Frist, auf das Ende eines Vereinsjahres erklärt werden. Es besteht kein Anspruch auf das Vermögen des Vereins oder Rückerstattung bezahlter Beiträge etc.

 

Leaving from the club must be declared by a written message to committee.

§5 Ausschluss:

Auf Antrag eines Vorstandsmitgliedes oder von zehn stimmberechtigten Vereinsmitgliedern an den Vorstand hat dieser über Ausschlussbegehren gegen Mitglieder in erster Instanz zu entscheiden. Dem betroffenen Mitglied ist vom Vorstand das rechtliche Gehör zu gewähren. Der Entscheid ist dem betroffenen Mitglied schriftlich zu eröffnen. Auf Verlangen des Betroffenen erfolgt eine kurze schriftliche Begründung. Der Entscheid kann vom betroffenen Mitglied innert 30 Tagen seit der Zustellung des Entscheides an die Mitgliederversammlung weitergezogen werden.

Exclusion is decided by the comittee at first instance, on appeal the general assemble decides definitely.

§6 Ansprüche des ausgeschlossenen Mitgliedes:

Das ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch auf das Vermögen des Vereins. Jahresbeiträge werden auch für die noch laufende Saison nicht zurückerstattet.

 

If you’re excluded from the club, you have no claim on the clubs money.

III. Organe

§7Organe: Die Organe des Vereins sind: a) Mitgliederversammlung b) Vorstand

A) Mitgliederversammlung

§8 Kompetenzen:

Der Mitgliederversammlung stehen die nachstehenden Geschäfte zur Beschlussfassung zu:
a) Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes.
b) Beschlussfassung über das nächste Jahresbudget des Vereins und Festsetzung der Mitgliederbeiträge.
c) Wahl und Abwahl der Vorstandsmitglieder.
d) Wahl und Abwahl des Präsidenten.
e) Kreditbeschlüsse für Ausgaben, die im Budget nicht enthalten sind, und welche die Finanzkompetenz des Vorstandes übersteigen.
f) Geschäfte, die auf Begehren von zwei Vorstandsmitgliedern der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
g) Anträge, die von 5 Mitgliedern dem Vorstand zuhanden der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich bis 31. Januar eingereicht wurden. Danach eingereichte Anträge können, müssen aber nicht an der nächsten Mitgliederversammlung behandelt werden. Der Entscheid hierüber obliegt dem Vorstand.
h) Geschäfte, die aufgrund anderer Statutenbestimmungen dem Beschluss der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.

The general meeting elects the comittee and the chairman and the vice-cairman, decideds on the account and other issues 

§9 Mitgliederversammlungen:

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich statt. Der Vorstand kann Bestimmungen erlassen über die Zulässigkeit von nicht physischen Mitgliederversammlungen (Teilnahme über elektronischen Datenverkehr wie Internet, email, Telefon etc.) Ausserordentliche Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand einberufen, sofern Geschäfte vorliegen, deren Behandlung und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung zustehen. Die Einberufung ausserordentlicher Mitgliederversammlungen kann zudem von einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zweckes beim Vorstand verlangt werden.

§10 Einladungen zur Mitgliederversammlung:

Die Einladungen zur Mitgliederversammlung erfolgen schriftlich oder elektronisch unter Angabe des Ortes sowie der zu behandelnden Traktanden. Die Einladungen sind den Mitgliedern mindestens 15 Tage vor dem Sitzungstermin an die letzte, dem Verein bekanntgegebene Adresse des Mitgliedes zuzustellen. Den Einladungen zur ordentlichen Mitgliederversammlung sind die Traktanden beizulegen.

§11 Versammlungsleitung und Protokollführung:

Die Mitgliederversammlungen werden vom Präsidenten und bei dessen Verhinderung durch den Vizepräsidenten und bei dessen Verhinderung durch dessen Stellvertreter geleitet. Über die Verhandlungen der Mitgliederversammlungen wird ein Protokoll geführt. Der Protokollführer wird von der Versammlung bestimmt. Für die Ermittlung der Abstimmungs- und Wahlergebnisse werden aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder ein bis vier Stimmenzähler von der Versammlung bestimmt.

§12 Stimmberechtigung

Jedes Aktivmitglied hat an der Mitgliederversammlung eine Stimme. Jedes Mitglied ist vom Stimmrecht ausgeschlossen bei Beschlussfassungen über ein Rechtsgeschäft oder einen Rechtsstreit zwischen dem Verein und ihm, seinem Ehegatten und in gerader Linie mit ihm verwandten Personen (Art. 68 ZGB).

§13 Abstimmungsmodus:

Bei Sachgeschäften und Wahlen wird in der Regel offen abgestimmt, es sei denn, der Vorstand oder 25 an der Versammlung anwesende und stimmberechtigte Mitglieder verlangen geheime Abstimmungen.

§14 Sachgeschäfte:

Ein Beschluss wird rechtskräftig, wenn er das absolute Mehr der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Leere und ungültige Stimmen werden dabei nicht berücksichtigt.

§15 Wahlen:

Gewählt ist, wer das absolute Mehr erreicht hat. Das Total der abgegebenen gültigen Stimmen ist durch die Zahl der durch die Wahl zu besetzenden Sitze zu teilen; die Hälfte dieses Rechnungsergebnisses, aufgerundet auf die nächsthöhere Zahl, entspricht dem absoluten Mehr.

§16 Zweiter Wahlgang:

Kommt bei Einzelwahlen eine Wahl mangels Erreichung des absoluten Mehres nicht zustande, oder haben bei Gesamtwahlen weniger Kandidaten das absolute Mehr erreicht, als zu wählen sind, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Gewählt sind dann jene Kandidaten, die am meisten Stimmen auf sich vereinigen. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los über die Wahl.

Details on election procedures….

 

B) Der Vorstand

§17 Zusammensetzung und Wahl:

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Alle Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Wahl der Vorstandsmitglieder durch die Mitgliederversammlung erfolgt jeweilen für eine Amtszeit von zwei Jahren. Werden während der Amtsdauer Neuwahlen getroffen, so erfüllen die Neugewählten die Amtsdauer ihrer Vorgänger. Nach Ablauf einer Amtszeit sind die Mitglieder des Vorstandes wieder wählbar. Vorstandsmitglieder können gleichzeitig Mitglied anderer Organe sein. Alle Vorstandspositionen werden ehrenhalber ausgeführt.

Min. 3 comittee memebers elected for 2 years. the committee constitutes itself. all positions are honorary.

§18 Konstituierung:

Der Präsident wird aus dem Kreis der von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung gewählt. Im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst, wobei ein Mitglied als Stellvertreter des Präsidenten zu bestimmen ist.

§19 Aufgaben des Vorstandes:

Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung des Vereins und er entscheidet in allen Angelegenheiten, die statutarisch nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er ist für das Rechnungswesen des Vereins verantwortlich. Der Vorstand verfügt über die durch die Budgetgenehmigung beschlossenen Mittel. Er kann in Ausnahmefällen in eigener Kompetenz Überschreitungen von maximal 15% für einzelne Budgetpositionen beschliessen. Der Vorstand kann für besondere Aufgaben des Vereins einzelnen oder mehreren Mitgliedern oder Drittpersonen Sonderaufgaben übertragen und dabei deren Kompetenzen festlegen.

The comittee is the excecutive of the club, and is responsible for the treasury…

§20 Vertretung des Vereins:

Die rechtsverbindliche Unterschrift führen der Präsident und der Kassier gemeinsam aus. Der Vizepräsident kann einen der beiden in Abwesenheit vetreten. Die übrigen Vorstandsmitglieder sind je alleine zeichnungsberechtigt, sofern es sich nicht um finanzielle Verpflichtungen des Vereins von über CHF 100.- handelt.

The chairman and the treasurer have a legaly binding signature for the club. The other members of the have the signatory rights as well, as long as it is no financial obligation for the club higher then 100 CHF.

§ 21 Einberufung der Vorstandssitzungen:

Die Vorstandssitzungen sind zehn Tage vor dem Sitzungstermin durch den Präsidenten, und bei dessen Verhinderung durch seinen Stellvertreter, unter Angabe des Ortes der Vorstandssitzung sowie der Traktanden einzuberufen. Ordnungsgemäss einberufene Sitzungen sind ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Vorstandsmitglieder beschlussfähig.

§ 22 Leitung der Vorstandssitzungen:

Die Vorstandssitzungen werden vom Vereinspräsidenten, und bei dessen Verhinderung durch den Stellvertreter, geleitet. Über die Verhandlungen und die Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und dem Protokollführer - der vom Vorstand bestimmt wird und nicht Vorstandsmitglied sein muss - zu unterzeichnen und allen Vorstandsmitgliedern raschmöglichst zuzustellen ist. Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn es nicht an der nächstfolgenden Vorstandssitzung beanstandet wird.

§ 23 Teilnahme an den Sitzungen und Vertretung:

Die Vorstandsmitglieder sind nach Möglichkeit gehalten, an den Sitzungen persönlich teilzunehmen. Sind sie an der Teilnahme an einzelnen Sitzungen verhindert, so können sie sich durch ein anderes Vorstandsmitglied vertreten lassen, wobei ein bevollmächtigtes Vorstandsmitglied aber nur ein verhindertes Mitglied vertreten darf. Die Vollmacht ist dem sitzungsleitenden Vorstandsmitglied vor der Sitzungseröffnung bekanntzugeben, und die Vertretung ist im Protokoll festzuhalten.

§ 24 Quorum für Beschlüsse und Wahlen:

Für alle Beschlüsse und Wahlen bedarf es der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

§ 25 Abstimmungsmodus:

Die Stimmberechtigung sowie der Wahl- und Abstimmungsmodus im Vorstand richten sich nach den für die Mitgliederversammlung geltenden statutarischen und gesetzlichen Vorschriften.

§ 26 Rechnungswesen:

Die Rechnungsführung erfolgt durch ein vom Vorstand zu bestimmendes Vorstandsmitglied oder eine Drittperson. Den Vorstandsmitgliedern steht das Einsichtsrecht in die Buchführung und deren Belege jederzeit zu. IV. Allgemeines

Details about comittee meetings and voting procedures....

 § 27 Vereinsvermögen:

Das Vereinsvermögen besteht aus den Mitgliederbeiträgen, Einnahmen aus seinen Aktivitäten, Verkauf von Merchandise-Artikeln, Spenden und anderweitigen Zuwendungen. Der Verein ist nicht gewinnorientiert. 

The clubs funds consist in membership fees, revenues from its activities, sale of merchandise articles, donations and other contributions. The club is not benefit orientated.

 

IV. Arsenal Football Club PLC, London England

§ 28 Genrell:

Der Arsenal Football Club PLC, London England, nachfolgend Arsenal FC genannt ist eine befreundete Organisation und der Verein unterstützt die Ziele des Arsenal FC. Der Verein führt mit ihm eine konstruktive Zusammenarbeit  zum Wohle aller Beteiligten.

Arsenal london is a friendly organisation and we work together for the benefit of all parties.

§ 29 Guidelines for Establishing and Operating Supporters Clubs:

Der Verein übernimmt die vom Arsenal FC herausgegebenen Guidelines for Establishing and Operating Supporters Club als ein den Statuten untergeordnetes Recht. Bei Widersprüchen haben die Bestimmungen der Statuten und die Grundprinzipien des Schweizer Rechts Vorrang.

Arsenal Switzerland adopts the guidelines of AFC as subsidiary law. Where there are differences, the by-law and the principles of swiss law have precedence.

§ 30 Haftungsausschluss:

Arsenal Switzerland ist ein unabhängiger Verein und hat keinerlei Befugniss für Arsenal FC Verpflichtungen irgendwelcher Art einzugehen und kann auch nicht für Verpflichtungen des Arsenal FC herangezogen werden.

Arsenal Switzerland has no rights to accept any obligation for AFC and vice versa.

§ 31 Urheberrechte:

Der Verein respektiert die gesetzlich geschützten Urheberrechte & Markenzeichen des Arsenal FC insbesondere diejenigen am Klubnamen und am „Arsenal Crest“.

 

The club respects Arsenal’s copyrights and trademarks.

§ 32 Ticketbestimmungen:
Bei Erwerb oder Benützung von Tickets von Arsenal Switzerland wird eine Einwilligung in diese Bestimmungen angenommen und vorausgesetzt. Der Erwerber oder Benützer dieses Tickets verpflichtet sich, folgende Regeln einzuhalten:

1. Während des Stadionbesuches sind die Bestimmungen von Arsenal FC über ein gebührliches, anständiges Verhalten im und um das Stadion einzuhalten.

2. Der Weiterverkauf dieser Tickets an Drittpersonen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Arsenal Switzerland gestattet.

3. Ist ein solcher Weiterverkauf genehmigt, gelten die folgenden Bestimmungen:

a) Der Weiterverkauf darf nicht gewerblich betrieben werden.

b) Der Verkaufspreis pro Ticket darf den von Arsenal Switzerland verrechneten Preis pro Ticket nicht überschreiten. Es darf kein Gewinn erzielt werden.

c) Die Erhebung von Kommissionen, Bearbeitungsgebühren oder jeder sonstigen, zusätzlich zum Ticketpreis verlangten Gebühr ist unzulässig.

d) Das Ticket darf nicht im Rahmen eines Reisearrangements abgegeben werden. 

Bei jedem Verstoss gegen diese Bestimmungen wird eine Konventionalstrafe von CHF 5000.- fällig. Ein Vereinsausschluss im Sinne von §5 der Vereinsstatuten ist vorbehalten. Die Beurteilung, ob ein Verstoss gegen die obigen Bestimmungen vorliegt, obliegt dem Vorstand von Arsenal Switzerland.

Ticketing rules

On purchase and use of this tickets, the following rules apply and accordance with them is premised.

1.     On Matchday Arsenal FC’s Ground Regulations are to be abided by both inside and outside the stadium.

2.     The selling-on of tickets is only permitted if Arsenal Switzerland gives an explicit approval of the sell-on in question.

3.     If such a sell-on is approved,

a)    it must not be done commercially or by any professionally operating agent

b)    the purchase price must not be higher than the price charged by either Arsenal FC or Arsenal Switzerland for this ticket

c)     Charging any kind of fees or any other raise in ticket price is not permitted. No gain must be made.

d)    The purchase of this ticket in a travel package or any other package that conceals the real price of the ticket is not permitted.

Any breach of these rules is punished by a contractual penalty of 5000 CHF. An exclusion from Arsenal Switzerland is reserved. The assessment, whether a breach has occurred is incumbent on the committee of Arsenal Switzerland.

 

IV. Diverse

§ 33 Entschädigung:

Die Mitgliederversammlung kann eine Entschädigung für Vereinsarbeiten festsetzen.

§ 34 Vereinsjahr.

Das Vereinsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.

§35 Statutenänderungen

Statutenänderungen können durch die Mitgliederversammlung vorgenommen werden, wobei zur Beschlussfassung eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder erforderlich ist.

§ 36 Auflösung:

Die Auflösung des Vereins kann durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn eine Mehrheit von 3/4 der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder der Auflösung zustimmt. Das nach Bezahlung aller Verbindlichkeiten verbleibende Vereinsvermögen ist gemäss Beschlüssen der Mitgliederversammlung auf eine dem Vereinszweck möglichst entsprechende Weise zu verwenden.

Der Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist Aufgabe des Vorstandes.

Zürich, 14.04.2002

 

The general meeting can disolve the club. All money then remaining in the clubs fund must be spent on the clubs purpose.

Only the german version of the clubs by-law is legally binding!
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